Nächstes Camp: Weihntachs-Camp 2025 | 20.-23.12.2025 von 8:00 bis 14:30 Uhr | direkt buchen

Freiburger Handball Camps

Trainiere, wachse, erlebe –
dein Handball-Abenteuer in den Ferien!

  Freiburger Handball Camps  

     Trainiere, wachse, erlebe – dein Handball-Abenteuer in den Ferien!

AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE BUCHUNG VON VERANSTALTUNGEN

der Freiburger Handball Camps

Ludwigstraße 5
 79104 Freiburg
 
– ab November 2025 –

  1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Vertragsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen der Freiburger Handball Camps, bei denen sich die Teilnehmer direkt bei den Freiburger Handball Camps anmelden. Sie gelten insbesondere für alle Angebote und Leistungen aus Flyern, Plakaten und der Internetseite www.freiburger-handballcamps.de so weit nicht im Einzelfall ausdrücklich abweichende Bestimmungen getroffen werden.

  1. Abschluss des Vertrages

(1) Mit der Anmeldung für ein Camp (Buchung) bietet der Kunde den Freiburger Handball Camps den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der Camp-Ausschreibung und dieser Geschäftsbedingung sowie – soweit diese zusätzlichen Hinweise und Erläuterungen dem Kunden bei der Buchung vorliegen – aller ergänzenden Angaben in der Buchungsgrundlage verbindlich an. Die Anmeldung kann via Internet (Buchungstool) oder per E-Mail erfolgen.

(2) Bei elektronischer Übermittlung einer Buchung (namentlich Onlineformular oder E-Mail) wird Freiburger Handball Camps dem Kunden den Eingang der Buchung unverzüglich bestätigen. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Vertragsbestätigung dar und begründet keinen Anspruch auf Teilnahme am Camp.

(3) Der Vertrag über die Camp-Teilnahme kommt erst mit der Buchungsbestätigung von Freiburger Handball Camps an den Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei, jedenfalls unverzüglich nach Vertragsschluss, übermittelt Freiburger Handball Camps dem Kunden eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung.

(4) Mit Abschluss des Vertrages werden die Daten des Kunden gespeichert und in unserem Pool für den Versand von Newslettern integriert. Der Kunde kann diesem Punkt schriftlich widersprechen. Mit dem Widerspruch erhält der Kunde keinen Newsletter seitens Freiburger Handball Camps.

(5) Gutschein-Codes müssen direkt im Zuge des Bestellvorganges eingetragen und geltend gemacht werden. Eine nachträgliche Berücksichtigung eines Gutschein- bzw. Rabattcodes ist nicht mehr möglich.

III. Leistungen

(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen von Freiburger Handball Camps ergibt sich ausschließlich aus den Angaben in der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Leistungsbeschreibung in Flyern, Plakaten sowie der Internetseite „www.freiburger-handballcamps.de“ von Freiburger Handball Camps und nach Maßgabe sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.

(2) Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Camp-Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind zulässig, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und jedenfalls nicht zu einer wesentlichen Änderung der von Freiburger Handball Camps geschuldeten Leistung führen. Freiburger Handball Camps wird den Kunden über beabsichtigte Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis setzen.

(3) Etwaige Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln der geänderten Leistungen bleiben von Abschnitt (2) unberührt.

  1. Zahlung / Textilien

(1) Bei Vertragsschluss, spätestens jedoch bei Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung, ist die Zahlung des Gesamtpreises für die gebuchten Leistungen von Freiburger Handball Camps (Camppreis) fällig.

(2) Erfolgt die Anmeldung erst innerhalb einer Woche vor Beginn des Camps, kann Freiburger Handball Camps die Anlieferung der Textilien zum Camp-Termin nicht gewährleisten.

(3) Der Kunde haftet in eigener Person für alle Zahlungsverpflichtungen, die durch seine Buchung begründet werden (insbesondere die Zahlung des Camp-Preises und von Stornokosten bei Buchung für mehrere Personen), sofern er nicht vor Vertragsschluss ausdrücklich darauf hinweist, dass er lediglich als Vertreter auftritt. Freiburger Handball Camps kann die Vertragsannahme davon abhängig machen, dass der Kunde zuvor seine Vertretungsbefugnis für Dritte nachweist.

(4) Nimmt der Kunde / Teilnehmer einzelne Leistungen, die ihm vertragsmäßig durch Freiburger Handball Camps angeboten wurden, nicht in Anspruch, ohne dass ein Rücktritt vom Camp-Vertrag insgesamt vorliegt, hat er insoweit keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Camp-Preises.

  1. Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde bzw. Teilnehmer ist zur sorgfältigen Beachtung aller ihm ihn schriftlicher und / oder mündlicher Form vor und während des Camps durch Freiburger Handball Camps erteilten Hinweise verpflichtet. Auf die Möglichkeit einer Kündigung gemäß Abschnitt VI Absatz (1) durch Freiburger Handball Camps für den Fall der Zuwiderhandlung hiergegen wird ausdrücklich hingewiesen.

(2) Jeder Camp-Teilnehmer muss während der Camp-Durchführung den gesetzlichen Erfordernissen entsprechend krankenversichert sein. Ebenso ist sicherzustellen, dass er im Hinblick auf etwaige Schädigungen dritter Personen oder fremden Eigentum im üblichen Rahmen haftpflichtversichert ist. Auf Verlangen von Freiburger Handball Camps hat der Teilnehmer das Bestehen ausreichenden Versicherungsschutzes nachzuweisen. Freiburger Handball Camps ist berechtigt, die Teilnahme am Camp von der Erbringung dieses Nachweises abhängig zu machen.

(3) Jeder Camp-Teilnehmer muss während der Camp-Durchführung in der Lage sein, die üblichen und altersangemessenen körperlichen und geistigen Anforderungen zu bewältigen, die eine derartige Sportveranstaltung unter Berücksichtigung der aus der Ausschreibung ersichtlichen Inhalte und Zeitplanung an die Teilnehmer stellt.

(4) Der Kunde versichert mit seiner Buchung, dass ihm zum Zeitpunkt der Anmeldung keine Tatsachen über die Person des Teilnehmers bekannt sind, aus denen sich gesundheitliche oder sonstige Einschränkungen ergeben, die einer Camp-Teilnahme entgegenstehen bzw. diese beeinträchtigen könnten. Der Kunde ist verpflichtet, Freiburger Handball Camps über etwaige entsprechende Veränderungen unverzüglich zu informieren.

(5) Freiburger Handball Camps ist berechtigt, den Teilnehmer vom Camp auszuschließen, wenn offensichtlich ist, dass er nach seinem Gesundheitszustand den Camp-Anforderungen nicht gewachsen ist oder es nachträglich Kenntnis davon erlangt, dass die Angaben des Kunden hierzu unzutreffend waren. Sollten ansteckende Krankheiten wie Läuse oder offene Wunden vorliegen, wird der Teilnehmer vom Camp ausgeschlossen. Wir verweisen hierbei auf die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen für Schulen, die in diesem Falle Anwendung finden.

  1. Kündigung und Rücktritt durch Freiburger Handball Camps

(1) Freiburger Handball Camps ist berechtigt, den Vertrag nach Beginn der Camp-Durchführung mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Teilnehmer durch sein Verhalten die Durchführung des Vertrags trotz einer deswegen bereits ausgesprochenen Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die weitere Vertragsdurchführung für Freiburger Handball Camps unzumutbar ist. Insbesondere behält sich Freiburger Handball Camps das Recht vor, bei Nichteinhaltung der Camp-Regeln (z.B. Drogen- und Alkoholgenuss, Vandalismus, etc.) oder strafbaren Handlungen den Teilnehmer sofort aus dem Camp auszuschließen.

(2) Ein entsprechendes Kündigungsrecht besteht auch, wenn der Kunde oder der Teilnehmer schuldhaft gegen die vertraglichen Pflichten gem. Abschnitt IV Absatz (1) – (4) dieser Bedingungen bzw. sonstigen Regeln und Weisungen verstößt, die zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Durchführung des Camps bzw. im Interesse der Sicherheit aller Teilnehmer objektiv gerechtfertigt sind, sowie in den Fällen des Abschnittes IV Absatz (6) und (7).

(3) Im Falle einer gem. Absatz (1) und (2) berechtigten Kündigung behält Freiburger Handball Camps den Anspruch auf den vollständigen Camp-Preis. Freiburger Handball Camps muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die es aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt hat. Etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche von Freiburger Handball Camps bleiben durch diese Regelung unberührt.

(4) Beim Nichterreichen der in der Camp-Ausschreibungen genannten oder mit dem örtlichen Veranstalter vereinbarten Mindestteilnehmerzahl ist Freiburger Handball Camps berechtigt, vom Camp-Vertrag zurücktreten, sofern die Mindestteilnehmerzahl in der Buchungsbestätigung angegeben war oder darin auf die jeweilige Camp-Ausschreibung verwiesen wurde, in der die Zahl genannt wird und Freiburger Handball Camps dem Kunden gegenüber die Absage des Camps unverzüglich mitteilt, nachdem feststeht, dass das Camp mangels Erreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt werden kann.

(5) Wird ein Camp ohne Übernachtung mangels Erreichens der Mindestteilnehmerzahl abgesagt, wird Freiburger Handball Camps dem Kunden nach Möglichkeit kurzfristig eine Ersatzveranstaltung anbieten. Nimmt er es an, gewährt Freiburger Handball Camps ihm die Teilnahme ohne etwaigen Aufpreis, sofern es sich um ein nach Zeit und Inhalt vergleichbares Camp handelt. Ist der Preis für das Ersatz-Camp günstiger, erstattet Freiburger Handball Camps dem Kunden die Differenz. Lehnt der Kunde das Angebot ab, erhält er den gezahlten Camp-Preis vollständig zurück. Weitergehende Ansprüche hat er gegen Freiburger Handball Camps aus der Absage nicht.

(6) Für den Fall, dass die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt oder wegen sonstiger Gründe nicht durchgeführt wird, die weder vom ausrichtenden Verein noch von Freiburger Handball Camps oder ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen zu vertreten sind, soll der Vertrag mit der Maßgabe weiterhin gelten, dass Freiburger Handball Camps einen neuen Durchführungstermin festlegen, um die Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt binnen eines Zeitraums von 18 Monaten noch durchzuführen. Sollte der Kunde zum neugewählten Zeitraum nicht teilnehmen können, erstattet Freiburger Handball Camps den gesamten Camppreis.

(7) Findet die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt von Anfang an nicht statt und kann aufgrund dessen auch in einem angemessenen Zeitraum nicht nachgeholt werden, so ist von keiner Partei Leistung zu erbringen. Teilleistungen sind entsprechend der von den Parteien vorgenommenen Bewertung zu vergüten, Vorauszahlungen sind zu erstatten.

VII. Rücktritt / Widerrufsrecht des Kunden

(1) Der Kunde hat das Recht, nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen ohne Angabe von Gründen vom Camp-Vertrag zurücktreten:

  1. a) Der Rücktritt ist gegenüber Freiburger Handball Camps schriftlich oder über den Buchungslink aus der Bestätigungsmail zu erklären.
  2. b) Der Kunde hat pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen sowie das Ausfallrisiko von Freiburger Handball Camps zu leisten. Die Gebühren sind den jeweiligen Stornierungsgebühren für die einzelnen Camps zu entnehmen.
  3. c) Dem Kunden bleibt im Einzelfall gestattet, einen geringeren Schaden des Veranstalters nachzuweisen.
  4. d) Der Kunde hat das Recht, einen Ersatzteilnehmer zu stellen. Seine vertraglichen Verpflichtungen werden hiervon nicht berührt, soweit nicht der Ersatzteilnehmer vollständig in den Vertrag des Kunden eintritt bzw. eine eigene vertragliche Verpflichtung (Eigenbuchung) begründet.

(2) Bei wesentlichen Änderungen ist der Kunde darüber hinaus berechtigt, aus wichtigem Grund vom Camp-Vertrag zurückzutreten. Für diesen Fall kann er die Teilnahme an einer gleichwertigen zeitnahen Ersatzleistung verlangen, soweit eine solche durch Freiburger Handball Camps ohne Mehrpreis aus dem eigenen Angebot realisiert werden kann. Dieses Recht hat der Kunde unverzüglich nach der Mitteilung von Freiburger Handball Camps über die Änderung der Camp-Leistung gegenüber Freiburger Handball Camps geltend zu machen. Abschnitt VI Absatz (5) gilt in diesem Fall entsprechend.

(3) Durch die Regelung in Abschnitt VII Absatz (1) wird das Recht zur Kündigung aus sonstigen wichtigen Gründen nicht berührt.

(4) Widerrufsrecht des Kunden

  1. a) Sofern die Buchung via E-Mail oder Internetformular erfolgt, kann der Kunde seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Buchungslink, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß §312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit §1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV.
  2. b) Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Freiburger Handball Camps
 Ludwigstraße 5
 79104 Freiburg
 E-Mail: info(at)freiburger-handballcamps.de

  1. c) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Freiburger Handball Camps der Ausführung seiner Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat.

VIII. Bild- und Videomaterial

(1) Freiburger Handball Camps behält sich vor, im Rahmen der Veranstaltung Bild- und Videomaterial anzufertigen, auf dem auch das teilnehmende Kind individuell oder in einer Gruppe abgebildet ist.

(2) Die Bilder und Videos dürfen von Freiburger Handball Camps für Eigenwerbung- und Präsentationszwecke verwendet werden. Dies gilt auch für Eigenwerbung, welche eindeutig einem kommerziellen Zweck dient. Freiburger Handball Camps gibt darüber hinaus Bilder und Videos an Partnerunternehmen weiter, um diesen eine Bewerbung von Freiburger Handball Camps-Veranstaltung zu ermöglichen.

(3) Die unter Punkt (2) erteilte Nutzungserlaubnis erstreckt sich zeitlich und räumlich unbegrenzt und unbefristet über alle Arten von Medien und Datenträger.

(4) Der Verkauf der Bilder und das Übertragen von Nutzungsrechten an Dritte ist untersagt. Eine Vervielfältigung der Bilder, welche nicht im direkten Zusammenhang mit den unter Punkt a) genannten Zwecken steht, ist ebenfalls untersagt.

(5) Der Kunde hat das Recht, die unter Punkt (1) erteilte Nutzungserlaubnis jederzeit zu widerrufen. Dies bedarf einer schriftlichen Erklärung, die an Freiburger Handball Camps, Ludwigstraße 5, 79104 Freiburg, info(at)freiburger-handballcamps.de zu richten ist.

  1. Haftung

(1) Freiburger Handball Camps haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für sich und seine Erfüllungshilfen. Freiburger Handball Camps haftet nur dann bei fahrlässiger Verletzung von Pflichten, wenn es sich hierbei um solche handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut (sog. vertragswesentliche Pflichten). Im letztgenannten Fall haftet Freiburger Handball Camps jedoch ausschließlich für vertragstypische, vorhersehbare Schäden. Freiburger Handball Camps haftet bei fahrlässiger Verletzung anderer Pflichten.

(2) Freiburger Handball Camps haftet nicht für den Verlust von persönlichen Gegenständen des Teilnehmers, soweit der Verlust nicht durch ein wenigstens grob fahrlässiges Verschulden von Freiburger Handball Camps oder eines seiner Erfüllungshilfen verursacht wurde.

(3) Freiburger Handball Camps haftet nicht für Schäden, gleich welcher Art, die auf die Beschaffenheit oder Gefahren des Veranstaltungsgeländes (Räumlichkeit und Außenbereich) sowie der Sporthalle zurückzuführen sind, soweit der Schaden nicht durch ein wenigstens grob fahrlässiges Verschulden von Freiburger Handball Camps oder eines seiner Erfüllungshilfen (mit-)verursacht wurde.

(4) Erfolgt eine Absage der Veranstaltung (Rücktritt gemäß Abschnitt VI Absatz (4)) durch Freiburger Handball Camps gegenüber dem Kunden später als 3 Tage vor Camp-Beginn, so ist Freiburger Handball Camps verpflichtet, dem Kunden einen etwaigen Nichterfüllungsschaden zu ersetzen.

(5) Außer im Fall des vorstehenden Absatzes (4) ist eine über die Rückerstattung des Camp-Preises hinausgehende Haftung von Freiburger Handball Camps, gleich aus welchem Grund, aufgrund des Rücktritts ausgeschlossen, sofern beim Rücktritt die in Abschnitt V Absatz (3) genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

(6) Die gesetzliche Haftung bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz wird durch die vorstehenden Haftungsausschlüsse nicht berührt.

  1. Sonstiges

(1) Die örtliche Camp-Leitung von Freiburger Handball Camps gilt regelmäßig als bevollmächtigt, alle Rechte von bzw. für Freiburger Handball Camps wahrzunehmen, sofern dies im Einzelfall nicht ausdrücklich anders vereinbart bzw. mitgeteilt wird.

(2) Alle Angaben in Flyern, Plakaten sowie auf der Internetseite „www.freiburger-handballcamps.de“ von Freiburger Handball Camps entsprechen dem Stand bei Drucklegung bzw. Veröffentlichung. Mit der Veröffentlichung neuer Leistungsbeschreibungen verlieren die früheren Publikationen von Freiburger Handball Camps für Camp-Leistungen und Termine jeweils ihre Gültigkeit.

Freiburger Handballcamps
Simon Rittemann

Ludwigstraße 5
79104 Freiburg

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